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Tätigkeitsfeld

 

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ist Ihr Interessenvertreter in Hamburg, wenn es um Fragen rund um Kraftfahrzeuge und das Straßenverkehrsrecht geht. kfz-anwalt.hamburg berät und vertritt Sie außergerichtlich und gerichtlich in Hamburg und bundesweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten bei der Verfolgung Ihrer Ansprüche und Rechte…

►  nach einem Verkehrsunfall gegenüber Ihrem Unfallgegner und dem gegnerischen Haftpflichtversicherer (Schadensersatz, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Wiederbeschaffungswert / Restwert, technische und merkantile Wertminderung, Abschlepp- / Bergungskosten, Umrüstungskosten, Sachverständigenkosten, Haushaltsführungsschaden)

►  gegenüber Ihrem eigenen Kraftfahrt-Versicherer bei Schäden an Ihrem Fahrzeug (Kasko-Schäden)

►  bei Rechtsstreitigkeiten mit Ihrem Kfz-Händler oder dem Fahrzeughersteller aus einem Kaufvertrag über einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen (Vertragserfüllung, Gewährleistung / Sachmängelhaftung, Garantie)

►   bei Auseinandersetzungen mit Ihrer Kfz-Leasinggesellschaft

►  bei Streitigkeiten mit Ihrer Autowerkstatt nach einem Werkstattaufenthalt Ihres Wagens (Wartung und Reparatur)

►  im Rahmen der Verteidigung gegen den Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit (Verwarnungsgeldangebot / Bußgeldbescheid / Fahrverbot z.B. bei Geschwindigkeits-, Vorfahrt,- Rotlicht-, Abstands- oder Alkoholverstoß) und in Verkehrsstrafsachen (Ermittlungsverfahren / Strafbefehl / Gerichtsverhandlung z.B. bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung, fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung, unterlassener Hilfeleistung)

►  bei Gefährdung, Verlust oder zur Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis (Punkte in Flensburg, MPU)