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Der Anwalt

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ist Rechtsanwalt Hans-Werner Rolf in Hamburg-Duvenstedt. Hier ein paar Eckdaten zu Rechtsanwalt Rolf:

- geboren 1954 in Hamburg

- Schule und Abitur in Pinneberg bei Hamburg

- Wehrdienst bei der Luftwaffe in Hamburg und Husum, Leutnant der Reserve

- Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg

- Referendariat in Hamburg, Schleswig-Holstein und Chicago / USA

- 1984 Zulassung zur Anwaltschaft

Als selbständiger Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht vertritt RA Hans-Werner Rolf die Interessen seiner Mandanten seit mehr als drei Jahrzehnten, und zwar nicht nur bei der Verfolgung bzw. der Abwehr von zivilrechtlichen Forderungen nach Verkehrsunfällen oder als Verteidiger bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und in Verkehrsstrafsachen. Vielmehr bearbeitet er auch alle Fragen und Auseinandersetzungen, die sich ganz allgemein um das Thema Kraftfahrzeug drehen, also vor allem zivilrechtliche Probleme, mit denen der Käufer bzw. Verkäufer eines Kraftfahrzeugs oder z.B. der Auftraggeber oder Auftragnehmer einer Kfz-Reparatur konfrontiert werden kann.

Dabei geht es z.B. um die Verfolgung bzw. die Abwehr von Ansprüchen

►  gegen den Kfz-Händler aus der Sachmängelhaftung (Mängelgewährleistung) wegen Mangelhaftigkeit des Neuwagens (Mängelbeseitigung / Nacherfüllung, Schadensersatz, Rücktritt vom Kaufvertrag)

►  gegen den Hersteller eines Fahrzeugs aus der Neuwagengarantie

►  gegen den Verkäufer eines Gebrauchtwagens, wenn sich z.B. herausgestellt hat oder der Vorwurf erhoben wird, dass ein Unfall verschwiegen oder der Kilometerstand manipuliert wurde

►  gegen den Betreiber einer Autowerkstatt wegen mangelhafter Reparatur oder fehlerhafter Abrechnung

►  gegen den Kfz-Leasingnehmer, der z.B. überhöhte Wertabzüge bei Ablauf des Leasingvertrages und Rückgabe des Fahrzeugs hinnehmen soll.

Rechtsanwalt Rolf vertritt also nicht nur die Interessen von Verkehrsteilnehmern wie Auto-, Motorrad- und Fahrradfahrer oder Fußgänger, sondern z.B. auch Interessen rund um den Autokauf, wobei zu seinen Mandanten sowohl private und gewerbliche Käufer von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen als auch Autohändler zählen, so dass ihm beide Seiten der einschlägigen Probleme geläufig sind. Dieser Umstand sowie sein ausgeprägtes Verständnis auch für technische Fragen kommen dem Erfolg seiner täglichen Arbeit und damit allen seinen „Kfz-Mandanten“ zugute.

Rechtsanwalt H.-W. Rolf ist u.a. Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.